Pflegedienst Köhler

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen

Häusliche Pflege

Grundpflege

Menschen, die aufgrund ihres Alters körperlich und geistig nicht mehr so fit sind, können oft einfache Tätigkeiten wie selbstständig essen, sich an- und ausziehen oder eigenständig die Toilette aufsuchen, nicht mehr alleine bewältigen. Aber auch Personen, die durch ein körperliches Gebrechen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und alltägliche Handlungen nicht mehr selbstständig ausführen können, benötigen häufig Unterstützung.

Durch unsere grundpflegerischen Leistungen erfahren bedürftige Menschen Hilfe bei der alltäglichen elementaren Grundversorgung. Die Grundpflege - auch direkte Pflege genannt - kann vorübergehend (beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt) oder dauerhaft erfolgen. Sie beinhaltet alle Tätigkeiten, die eine grundlegende Versorgung des Patienten gewährleisten. Dazu gehören die Körperpflege (z.B. Zähneputzen, Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Hautpflege, Darm- und Blasenentleerung, z.B. Toilettengang), die Ernährung (z.B. Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung der Speisen) und die Mobilität (z.B. Aufstehen, Zubettgehen, Ankleiden, Treppensteigen).

Die Kosten der Grundpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5.

Behandlungs­pflege

Wir unterstützen Sie, wenn Sie in Ihrem häuslichen Umfeld medizinische Versorgung benötigen und diese nicht selbst oder nur mit Hilfe von Angehörigen übernehmen können.

Zu den Leistungen gehören z.B. Medikamentengabe und Herrichten, Insulingabe und Herrichten, Wundversorgung, Dekubitusbehandlung oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Die Kosten werden nach Genehmigung von der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen dafür eine Verordnung zur „Häuslichen Krankenpflege“ von Ihrem Hausarzt.

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Betreuungs­leistungen

Verhinderungs­pflege

Die Verhinderungspflege ist eine zeitweilige Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie ist daher auch unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung geläufig.

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr 1.612 Euro für die Verhinderungspflege. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen mindestens des Pflegegrades 2. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.

Entlastungs­leistungen

Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Alle Pflegebedürftigen, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Dazu gehören z.B. Haushaltshilfen, das Erledigen von Einkäufen, die Begleitung zu Arztbesuchen, Spazierengehen oder Spielen.

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Beratung

Pflegeberatung nach 37.3 SGB XI

Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, hat in regelmäßigen Abständen einen Anspruch auf ein beratendes Gespräch zur Pflege.

Dieser Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der häuslichen Pflege gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

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